
Das Bundesverfassungsgericht hat das Studiengebührenverbot aufgehoben. Einige Länder haben bereits angekündigt, allgemeine Studiengebühren einführen zu wollen. Dies macht seitens HIS eine konzeptionelle Befassung mit Gebühren als Einnahmequelle der Hochschulen und mit der Beurteilung ihrer Sozialverträglichkeit erforderlich, zumal das Bundesverfassungsgericht die Länder verpflichtet hat, zur Wahrung gleicher Bildungschancen den Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise Rechnung zu tragen. In der Diskussion um die Einführung von Studiengebühren finden sich verschiedene Argumentationsmuster, die in Teil I der HIS Dokumentation zu Studiengebühren/Studienbeiträgen konzis aufbereitet werden, wobei auch auf noch offene Fragen bzw. zu lösende Probleme hingewiesen wird.
Die Sicherung der Sozialverträglichkeit von Studiengebühren kann mit verschiedenen Instrumenten verfolgt werden, wie internationale Erfahrungen zeigen. Sämtliche Maßnahmen sind mit Kosten verbunden, deren Höhe bislang aber kaum abzuschätzen ist. HIS hat ein Verfahren zur Sensitivitätsanalyse der Einnahmepotenziale von Studiengebühren entwickelt, mit dem die Kosten von Darlehen, Stipendien und Freiplätzen unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens dieser Maßnahmen auf verschiedenen institutionellen Ebenen ermittelt werden können. Dieses Verfahren stellt HIS für Beratungszwecke zur Verfügung, um mögliche finanzielle Folgen einer Reform der Studienfinanzierung abzuschätzen.
Quelle: HIS Hochschul-Informations-System GmbH
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