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Vergleichende Analyse der Gebührenmodelle in Studiengebühren einführenden Bundesländern

Mit der Aufhebung des Studiengebührenverbots im Januar 2005 begannen in einigen Bundesländern konkrete Vorbereitungs- und Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung allgemeiner Studiengebühren. Ende 2005 war ihre Einführung in zwei Bundesländern beschlossen, eine entsprechende Entscheidung in weiteren Bundesländern war konkret absehbar. Da sich die hierbei eingeführten und diskutierten Modelle in wesentlichen Punkten wie der Gebührenhöhe und dem damit verbundenen Ermessenspielraum der Hochschulen, den Befreiungstatbeständen, der Ausgestaltung begleitender Darlehensangebote etc. unterscheiden, wurde im November 2005 eine vergleichende Untersuchung begonnen.

In dieser Begleituntersuchung wurden die wesentlichen Unterschiede der in den betrachteten Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland institutionalisierten Gebührenmodelle herausgestellt und anhand ihrer Steuerungswirkung miteinander verglichen. Wettbewerbliche und hochschulpolitische Aspekte und Auswirkungen innerhalb dieser Länder als auch in der Gegenüberstellung mit - bislang oder bis auf weiteres - gebührenfreien Bundesländern wurden identifiziert und wesentliche Entwicklungstendenzen, Problemfelder und Handlungsbedarfe aufgedeckt.

Veröffentlichungen

Ebcinoğlu, F.:
Die Einführung allgemeiner Studiengebühren in Deutschland (HIS-Kurzinformation A4/2006) [vergriffen]
Entwicklungsstand, Ähnlichkeiten und Unterschiede der Gebührenmodelle der Länder
Pressemitteilung
[download]

Nähere Auskünfte

Dr. Michael Leszczensky


Quelle: HIS Hochschul-Informations-System GmbH
http://www.his.de/abt2/ab23/archiv/con17
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