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Arbeitsgebiet Arbeits- und Umweltschutz in Hochschulen
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Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz Vorbemerkung
 

Vorbemerkung

Zum Zwecke des sicheren Umgangs mit Gefahrstoffen existiert in der Bundesrepublik Deutschland ein umfangreiches allgemeines und spezielles Regelwerk. Insbesondere sind hierbei das Arbeitsschutzgesetz, das Chemikaliengesetz, die Gefahrstoffverordnung sowie die dazugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu nennen. Daneben sind die einschlägigen Vorschriften der Unfallversicherungsträger, wie z.B. die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Laboratorien (GUV 16.17) sowie DIN-Normen zu beachten.

Ziel der „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich" ist es, dieses Regelwerk für die Belange der Hochschulen aufzubereiten und zu konkretisieren.

An Hochschulen besteht in Forschung und Lehre ein vielfältiger Umgang mit Gefahrstoffen, aber auch in vielen anderen Arbeitsbereichen, wie z..B. in Metallwerkstätten, Glasbläsereien, Ateliers, Fotolabors etc. In den zuletzt genannten Bereichen ist ein Umgang mit wenigen und meist den gleichen Gefahrstoffen in standardisierten Arbeitsabläufen typisch, wie er auch außerhalb der Hochschulen vielerorts anzutreffen ist.

Im Bereich von Forschung und Lehre sind jedoch einige Besonderheiten zu berücksichtigen:

  • Die Vielfalt an Gefahrstoffen, mit denen umgegangen wird, ist groß; ihre Einzelmengen sind meistens klein.
  • Typisch sind ständig wechselnde Betriebsbedingungen, die mögliche Exposition der Beschäftigten ist sowohl hinsichtlich Dauer als auch Wiederkehr sehr unterschiedlich.
  • Bei einem beträchtlichen Teil der Stoffe und Zubereitungen, mit denen im Ausbildungs und Forschungsbereich umgegangen wird, sind die gefährlichen Eigenschaften nicht untersucht und daher nicht bekannt.

Das Erlernen des sicheren Umgangs mit gefährlichen Stoffen durch die Studierenden liegt im allgemeinen Interesse. Die Studierenden müssen entsprechend ihrem Ausbildungsstand im Laufe des Studiums an eigenständige Entscheidungen über Schutzmaßnahmen herangeführt werden. Der für Studierende vertretbare Umgang mit Gefahrstoffen muß sich nach den Ausbildungszielen und dem Ausbildungsstand richten. Deshalb ist z.B. zwischen Anfängern, Fortgeschrittenen und Ausgebildeten zu differenzieren.

In Bereichen, in denen mit wenigen und meist den gleichen Gefahrstoffen umgegangen wird, sind auf Einzelstoffe bezogene Schutzmaßnahmen sinnvoll. In Bereichen, in denen die Zahl der Gefahrstoffe groß ist und ständig wechselt, ist der Schutz durch geeignete technische und bauliche Ausstattung, entsprechende Arbeitsmethoden und stoffklassenbezogene Schutzmaßnahmen zu erreichen.

Aus Gründen der Lesbarkeit schließen die in diesen Regeln verwendeten Personenbezeichnungen beide Geschlechter ein.

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  Letzte Änderung am 07. Dezember 1998