Hochschulnachricht
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erleichtern den Übergang von der beruflichen zur akademischen Bildung
19.1.2010
Im März 2009 hatte die Kultusministerkonferenz (KMK) einheitliche Kriterien für den Hochschulzugang beruflich qualifizierter Bewerber beschlossen. Ab dem kommenden Wintersemester will Nordrhein-Westfalen Handwerksmeistern und beruflich Qualifizierten den Weg an die Hochschule erleichtern. Eine entsprechende Neuregelung des Hochschulzugangs hat Innovationsminister Pinkwart vergangene Woche auf den Weg gebracht.
„Berufliche Qualifizierungen wie der Meisterbrief stellen hohe Anforderungen. Viele Handwerksmeister etwa sind Bildungsaufsteiger ohne Abitur, die durchaus in der Lage sind, ein Studium erfolgreich zu absolvieren und dies mehr und mehr auch benötigen, wenn sie ihren Betrieb weiterentwickeln möchten“, erklärte Pinkwart die angestrebte Ausweitung des Hochschulzugangs in Nordrhein-Westfalen. Die geplante Neuregelung soll Inhabern des Meisterbriefs den allgemeinen und fachungebundenen Hochschulzugang eröffnen. Sie könnten damit sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen studieren. Bislang steht dieser Gruppe lediglich ein Fachhochschulstudium offen, und das auch nur in einem Fach, das eine enge inhaltliche Nähe zu ihrer beruflichen Ausbildung aufweist.
Darüber hinaus sollen sich die nordrhein-westfälischen Hochschulen verstärkt für beruflich Qualifizierte mit einer Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung öffnen. Beruflich qualifizierte Studieninteressierte sollen einen fachgebundenen Hochschulzugang erhalten, ohne dafür wie bislang einen Eignungstest ablegen zu müssen. Die Neuregelung sieht zudem vor, dieser Gruppe auch einen fachungebundenen Hochschulzugang zu ermöglichen, wenn die Bewerber/innen einen entsprechenden Eignungstest bestanden haben.
Ab dem Wintersemester sollen die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen beruflich qualifizierten Studieninteressierten auch ein Probestudium von mindestens zwei bis höchstens vier Semestern Länge anbieten können. Wird das Probestudium erfolgreich absolviert, soll der/die Bewerber/in einen fachungebundenen Hochschulzugang erhalten.
Die geplante Neuregelung des Hochschulzugangs in NRW befindet sich gegenwärtig im Anhörungsverfahren mit den Hochschulen und Verbänden und soll zum kommenden Wintersemester in Kraft treten.
Auch Niedersachsen will seine Hochschulen verstärkt für beruflich qualifizierte Studieninteressierte öffnen. Die niedersächsische Landesregierung beschloss am 12. Januar in Hannover, eine entsprechende Novelle des Hochschulgesetzes in den Landtag einzubringen. Sie soll nach dem Willen von Wissenschaftsminister Lutz Stratmann noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
Demnach sollen wie in Nordrhein-Westfalen beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber nach Ausbildung und dreijähriger Berufspraxis ein fachbezogenes Studium aufnehmen können. Er könne sich gut vorstellen, dass die Arzthelferin Medizin studiere, sagte Stratmann in Hannover. Die Ärzteorganisation Hartmannbund kritisierte das Vorhaben des Ministers. Auch bei mehrjähriger Berufserfahrung fehlten ohne Abitur die nötigen Grundlagen für ein erfolgreiches Medizinstudium, gab der Landesvorsitzende des Hartmannbundes, Bern Lücke, zu Protokoll. Als Folge drohe eine hohe Zahl von Studienabbrechern.
Im Herbst vergangenen Jahres hatte Niedersachsen das Modellprojekt „Offene Hochschule“ gestartet. An den vier Standorten Lüneburg, Oldenburg, Braunschweig und Hannover sollen die Bedingungen für lebenslanges Lernen verbessert und die Übergänge zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung z. B. durch die Anrechnung von Kompetenzen und die Entwicklung spezieller Studienangebote für Berufstätige durchlässiger gestaltet werden. (tab)
Quellen: MIWFT, dpa
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