Hochschulnachricht

Symbolbild für NachrichtRegierung verabschiedet Entwurf des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

4.5.2012

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für das Wissenschaftsfreiheitsgesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, den außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen mehr Autonomie in den Bereichen Haushalt, Personal, Unternehmensbeteiligungen und Durchführung von Baumaßnahmen zu gewähren. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen begrüßte den Entwurf, betonte aber zugleich die Notwendigkeit einer Einbindung der Länder.

„Mit dem Gesetz stellen wir die entscheidenden Weichen, damit die Forschungseinrichtungen auch künftig im globalen Wettbewerb erfolgreich bestehen können“, sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs am Mittwoch in Berlin. „Wer Spitzenforscher für sich gewinnen und zukunftsweisende Forschungsprojekte umsetzen will, muss in der Lage sein, flexibel und schnell zu agieren. Das Gesetz ist ein international sichtbares Zeichen für die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Deutschland.“

In den Geltungsbereich des „Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen“, kurz: Wissenschaftsfreiheitsgesetz, fallen die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Institute der Fraunhofer-Gesellschaft, der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft und der Leibniz-Gemeinschaft ebenso wie die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, die Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland und das Wissenschaftskolleg zu Berlin. Diese Einrichtungen sollen künftig Globalhaushalte für den Einsatz ihrer Personal-, Sach- und Investitionsmittel führen können. Sie erhalten die Möglichkeit, ihre Haushaltsmittel vollständig ins nächste Jahr zu übertragen. Außerdem wird es ihnen gestattet, Drittmittel aus nicht-öffentlichen Quellen zur Finanzierung des wissenschaftlichen Personals zu verwenden. In diesem Zusammenhang wird auch das sogenannte Besserstellungsverbot gelockert, wonach die Wissenschaftseinrichtungen ihre Mitarbeiter(innen) nicht besser bezahlen dürfen als Bundesangestellte in vergleichbaren Positionen. „Mehr Flexibilität, mehr Freiraum für die Wissenschaftsorganisationen führt zu Bürokratieabbau, führt zu wirksamerem Einsatz zur Verfügung stehender Mittel, führt auch in dem internationalen Austausch, in internationalen Kontakten, zu besseren Möglichkeiten, Spitzenwissenschaftler nach Deutschland zu holen“, erläuterte Schavan die Zielstellung des Gesetzes im Deutschlandfunk.

Bei Unternehmensbeteiligungen sollen die Wissenschaftseinrichtungen künftig von einem vereinfachten Genehmigungsverfahren mit klar geregelten Fristen profitieren. Zugleich erhalten sie mehr Eigenverantwortung bei der Verwirklichung von Forschungsbauten, wenn sie den für Baumaßnahmen erforderlichen Sachverstand und ein adäquates Controlling vorweisen können.

Vorläufer des nun vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Initiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz, die die Große Koalition bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht hat und die nun nach positiven Erfahrungen in der Pilotphase verstetigt werden soll. Nach den Planungen von Ministerin Schavan könnte das Gesetz bereits Ende 2012 in Kraft treten. Ihr Ministerium geht davon aus, dass das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Parallel zur größeren Autonomie der Wissenschaftseinrichtungen sollen geeignete Informations- und Monitoringinstrumente eingeführt werden. Schavan kündigte bei der Präsentation des Gesetzentwurfs an, ab 2013 ähnliche Flexibilisierungen auch für die Ressortforschungseinrichtungen des Bundes anzustreben.

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen, in der neben den betroffenen Forschungseinrichtungen auch der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und der Wissenschaftsrat vertreten sind, begrüßte das Gesetz als wichtigen Schritt zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschung. Das Gesetz trage dem Umstand Rechnung, dass die Wissenschaftseinrichtungen immer schneller und flexibler auf aktuelle Herausforderungen reagieren müssten. Bürokratische Hemmnisse erwiesen sich im internationalen Wettbewerb als immer nachteiliger. Als einziges Mitglied der Allianz beteiligte sich die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) nicht an der gemeinsamen Erklärung. In einer eigenen Stellungnahme begrüßte allerdings auch der neue HRK-Präsident Horst Hippler den Gesetzentwurf. Der Ausbau der Autonomie sei erforderlich, um den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, so Hippler. „Die Wissenschaft braucht diese Freiheiten, denn so können bedarfsgerecht die Rahmenbedingungen für optimale Leistungen geschaffen werden.“ Hippler forderte jedoch zugleich, die Konditionen, die der Bund den außeruniversitären Einrichtungen nun gewähren will, auch den Hochschulen einzuräumen. Es gelte, so der HRK-Präsident, Wettbewerbsverwerfungen zwischen der universitären und der außeruniversitären Forschung zu verhindern.

Derartige Verwerfungen befürchtet auch der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, René Röspel. Das Gesetz trage dazu bei, dass die Leistungsfähigkeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstituten weiter auseinanderdrifte. „Während die Forschungsorganisationen seit Jahren zusätzliche Mittel erhalten, leiden die Hochschulen unter chronischer Unterfinanzierung“, stellte Röspel fest.

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen mahnte darüber hinaus - ebenso wie die Grünen im Bundestag - die Einbeziehung der Länder an, da die unter das Wissenschaftsfreiheitsgesetz fallenden Einrichtungen größtenteils gemeinsam von Bund und Ländern finanziert werden. „Um die gewünschten Effekte zu erzielen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Forschungsorganisationen zu schaffen, müssen die geplanten Regelungen auch in den Bundesländern eingeführt und angewandt werden“, sagte der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, Karl Ulrich Mayer. Auch Ministerin Schavan rief die Länder bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs dazu auf, nachzuziehen. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen seien hier schon sehr weit, so die Ministerin.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte, dass mit der Stärkung der Autonomie der Forschungseinrichtungen auch die Einhaltung fairer Beschäftigungsbedingungen einhergehen müsse. Insbesondere müssten Mindestlaufzeiten von Arbeitsverträgen eingehalten und die Beschäftigungsbedingungen familienfreundlich ausgestaltet werden. Die Gewerkschaft sieht den Bundestag in der Pflicht, auf eine dahingehende Überarbeitung des Gesetzentwurfs hinzuwirken. Alle Bundestagfraktionen hätten Anträge für planbare Karrierewege und gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft vorgelegt, nun müssten den Worten Taten folgen, mahnte GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller an. Auch die Linke befürchtet, dass mit einer Flexibilisierung der Mittelbewirtschaftung der Druck auf die Beschäftigten weiter zunehmen werde. Nach Einschätzung der forschungspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Petra Sitte, könnten die mit dem Gesetz geschaffenen zusätzlichen Möglichkeiten, Drittmittel zur Finanzierung wissenschaftlichen Personals zu verwenden, zu einer Schwächung der Grundlagenforschung in den Einrichtungen führen. „Drittmittelakquise wird in Zukunft das Geschäft von Max-Planck, Helmholtz und Leibniz beherrschen und wertvolle Zeit für genuine Forschung verdrängen“, prognostiziert Sitte. (tm)

Quellen: BMBF, HRK, WGL, dpa, ZWD, dradio, Handelsblatt

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