Hochschulnachricht

Symbolbild für NachrichtKabinett billigt Gesetzentwurf zur Lockerung des Kooperationsverbots

1.6.2012

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzartikels 91b beschlossen. Damit soll der Bund künftig nicht nur Vorhaben, sondern „Einrichtungen und Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen“ fördern können. Gegenwärtig dürfen Bund und Länder nur bei einzelnen zeitlich und thematisch befristeten Projekten zusammenarbeiten; nach einer Grundgesetzänderung wäre es dem Bund möglich, auch dauerhaft einzelne Einrichtungen von überregionaler Bedeutung mitzufinanzieren. Die Opposition kritisiert die Reform als nicht weitreichend genug. Sie will das Kooperationsverbot auch für den Schulbereich abschaffen.

Nach der bisherigen Regelung kann der Bund Forschungseinrichtungen nur außerhalb von Hochschulen unterstützen. Bundesbildungsministerin Annette Schavan, deren Haus den Gesetzentwurf erarbeitet hat, betonte daher am Mittwoch: „Die Hochschulen sind mit ihrer Verbindung aus Forschung und Lehre das Herzstück des Wissenschaftssystems. Wir stellen die Weichen, damit der Wissenschaftsstandort Deutschland gewinnt“. Nach den Worten der Ministerin ermöglicht die von ihr vorgeschlagene Grundgesetzänderung im Wissenschaftsbereich „die weitreichendste Zusammenarbeit, die es je gab“.

Die Änderung von Art. 91b des Grundgesetzes soll nach den Vorstellungen von Schavan bereits im kommenden Jahr in Kraft treten. Mitte September soll der Bundesrat den Gesetzentwurf beraten; die erste Lesung im Bundestag soll Mitte Oktober stattfinden. In beiden Häusern ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Schavan muss also die Opposition von ihrem Entwurf überzeugen. Die äußert sich bislang allerdings ablehnend.

Der Hochschulexperte der grünen Bundestagsfraktion, Kai Gehring, vermisst bei Schavan die Bereitschaft zum Dialog: „Wir sind überrascht, dass sie das Gespräch bisher nicht sucht“, sagte er. „Wer eine Zweidrittelmehrheit anstrebt, muss einen Konsens herbeimoderieren.“ Die Grünen kritisieren ebenso wie die Sozialdemokraten die Fokussierung auf den Hochschulbereich. „Die Regierung zielt nur auf Leuchtturmeinrichtungen in Hochschulen ab, klammert aber das Megathema Bildung aus“, moniert Gehring. „Wenn wir das Kindeswohl in den Vordergrund rücken wollen, müssen wir das Kooperationsverbot komplett kippen.“ Bleibe der Vorschlag von Schavan unverändert, könne er sich eine Zustimmung nicht vorstellen, so Gehring weiter. Auch der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Ernst-Dieter Rossmann, lehnt den Gesetzentwurf als unzureichend ab. Er zementiere das Kooperationsverbot in wesentlichen Bildungsbereichen auf absehbare Zeit. Die Sozialdemokraten wünschen sich eine Förderung des Bundes insbesondere beim Ausbau von Ganztagsschulen und der Umsetzung von Inklusion. „Die Chancengleichheit für die Kinder und Jugendlichen in der Bildung bringt [der Gesetzentwurf] keinen Millimeter voran“, beklagt Rossmann. Die hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion der Linken, Nicole Gohlke, bezeichnete den Entwurf als „Mogelpackung“. „Das Herz von Annette Schavan schlägt offenbar allein für die Spitzenforschung“, so Gohlke. Die Masse der Hochschulen werde nicht von Bundesmitteln profitieren.

Die Bundesministerin betonte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes, es gehe auch darum, die Erfolge der 2017 auslaufenden Exzellenzinitiative „zu sichern und zu verstetigen, um den Hochschulen langfristige Perspektiven zu geben“. Das, was an Dynamik erreicht worden sei, müsse erhalten bleiben. Im Vordergrund stehe aber etwas anderes, sagte Schavan im Deutschlandfunk: „Thema sind verschiedene Facetten, die zur Internationalisierung des Wissenschaftssystems gehören. Von der Stärkung überregional bedeutsamer Forschungsbereiche über das Zusammenwirken von außeruniversitären und universitären Einrichtungen bis hin auch zu der Frage, wo die Stärkung von Veränderungen, die durch die Exzellenzinitiative geschafft worden sind, denn dauerhaft verankert werden können.“ Der Bund werde den Ländern allerdings die Grundfinanzierung der Hochschulen nicht abnehmen.

Die Ministerin appellierte an die Opposition, sich der Grundgesetzänderung nicht zu verweigern. „Mein Vorschlag konzentriert sich auf das, was alle für sinnvoll halten, weil es den Hochschulen und den Studierenden hilft.“ Für eine Aufhebung des Kooperationsverbots nicht nur im Wissenschaftsbereich, sondern auch in der Bildung, gebe es hingegen unter den Ländern gegenwärtig keinen Konsens. „Niemand sagt ja, die Änderung des Artikels 91b ist falsch! Jeder sagt, das ist richtig, aber wir wollen mehr“, erklärte Schavan im Deutschlandfunk. Zugleich kündigte sie intensive Gespräche mit den Oppositionsfraktionen und den Ländern an. Diese dürften „die Hochschulen und die Studierenden jetzt nicht im Regen stehen lassen“.

Zustimmung erhielt die Ministerin von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Angesichts der zahlreichen Aufgaben, die die Hochschulen heutzutage wahrnehmen müssten, sei es dringend erforderlich, deren Grundfinanzierung dem tatsächlichen Bedarf anzupassen, sagte HRK-Präsident Horst Hippler. Dazu sei eine Beteiligung des Bundes unverzichtbar, zugleich dürften allerdings die Länder ihr finanzielles Engagement für die Hochschulen nicht reduzieren. (tm)

Quellen: BMBF, HRK, FAZ, SZ, Spiegel, dradio