Hochschulnachricht

Symbolbild für NachrichtGesetzentwurf zur Lockerung des Kooperationsverbots scheitert im Bundesrat

25.9.2012

Der Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Annette Schavan zur Lockerung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich hat am Freitag die erste Hürde im Bundesrat nicht genommen. Da hierfür Art. 91b des Grundgesetzes geändert werden muss, ist jeweils eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Die rot-grün regierten Länder lehnten Schavans Entwurf jedoch ab. Sie fordern eine weitergehende Lösung, die die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern nicht auf die Hochschulen beschränkt, sondern auch die Schulen mit einbezieht.

Vertreter(innen) der Opposition verlangten von der Bundesregierung, sich mit den Ländern an einen Tisch zu setzen und über eine umfassende Lösung nachzudenken. Regierungsvertreter(innen) warfen SPD und Grünen hingegen Erpressung vor. Eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 ist damit nach Ansicht politischer Beobachter unwahrscheinlich geworden.

Schavan warb vor der Länderkammer eindringlich für ihren Entwurf. Danach soll der Bund künftig dauerhaft Forschung und Lehre an Hochschulen fördern können. „Die engen Grenzen des Kooperationsverbotes schwächen die Hochschulen. Der Bund ist aber bereit, für dauerhafte Kooperation Verantwortung zu übernehmen“, sagte die Ministerin. „Wir brauchen eine Grundgesetzänderung, die verlässliche Wege der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und vor allem eine dauerhafte angemessene Finanzausstattung für den gesamten Wissenschafts- und Bildungsbereich absichert“, entgegnete ihr die rheinland-pfälzische Kultusministerin Doris Ahnen (SPD). Der Vorschlag der Bundesregierung ziele noch nicht einmal darauf ab, dass Bund und Länder im Hochschulbereich richtig zusammenarbeiten könnten, so Ahnen. „Wir brauchen eine Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Gemeinden im Bildungsbereich, denn die Herausforderungen, vor denen wir beim Zugang zu Bildung stehen, haben immer mehr eine sozialpolitische Dimension“, ergänzte die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann von den Grünen. Eine Unterstützung des Bundes müsse auch bei der Inklusion, beim Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen und der Bekämpfung des Analphabetismus möglich sein. Nach Ansicht des thüringischen Bildungsministers Christoph Matschie (SPD) ist der Entwurf von Bundesministerin Schavan „viel zu kurz gesprungen“. „Es macht doch keinen Sinn, wenn das Fundament anfängt zu bröckeln, schöne Türmchen darauf zu bauen.“ Zumal selbst die bisher bestehenden Möglichkeiten zur Kooperation nicht ausgeschöpft würden, so Matschie weiter. „Angesichts der Finanzsituation der Länder brauchen wir Lösungen, die mehr möglich machen.“ Dies gelte insbesondere für die ostdeutschen Bundesländer.

Der forschungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Martin Neumann, kritisierte die Oppositionsparteien für ihre Ablehnung des Entwurfs hingegen scharf. Er sprach von einem „Desaster für die Entwicklungsfähigkeit des deutschen Hochschul- und Forschungssystems“. Das Kooperationsverbot werde nun auf unbestimmte Zeit zementiert. Auch der bildungspolitische Sprecher der FDP, Patrick Meinhardt, warf SPD und Grünen vor, aus parteitaktischen und ideologischen Gründen die Zukunft der Hochschulen zu verspielen. „Sie verhindern mit Ihrer Weigerung die wichtigste Weiterentwicklung des deutschen Wissenschaftssystems seit langer Zeit“, hatte auch der bildungspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Albert Rupprecht, bereits im Vorfeld der Bundesratssitzung an die Adresse der Opposition gerichtet moniert.

Scharfe Kritik an der Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die rot-grün regierten Länder äußerte darüber hinaus der TU9-Präsident Ernst Schmachtenberg. Er sprach von einer „Verhinderungspolitik“, die die forschungsstarken Universitäten ausbremse und dem Wissenschaftsstandort Deutschland schade. Schmachtenberg vertritt neun Technische Universitäten. Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Horst Hippler, forderte alle Beteiligten auf, nun schnellstmöglich nach einer Lösung zu suchen. Verständnis für die Einwände von Rot-Grün äußerte der Präsident des Deutschen Studentenwerks (DSW), Dieter Timmermann. „Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Grundgesetzänderung muss über die intendierte Förderung einzelner Einrichtungen hinausgehen.“ Eine Lockerung des Kooperationsverbotes müsse generell zum Wohl der Studierenden und zum Ausbau der Hochschulen genutzt werden. Ähnlich äußerten sich der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). „Die geplante Rücknahme des Kooperationsverbots ist halbherzig und löst in keiner Weise die durch das Kooperationsverbot entstandenen Probleme“, konstatierte der Vorsitzende des VBE, Udo Beckmann.

Das Kooperationsverbot war ein Fehler – hierüber scheint Einigkeit zu bestehen. Wann und in welchem Umfang eine Änderung der Situation erreicht werden kann, bleibt weiterhin offen. (tm)

Quellen: ZWD, dpa, Spiegel online, TU9, HRK, DSW