Crusius, Reinhard: Vom Erlassen und Einhalten von Vorschriften zur Herstellung, Kontrolle und Verbesserung sicherer Zustände. Hamburg (Dezember) 2000
Dr. R. Crusius, BWF Hamburg, hat seinen Vortrag auf der Jahresfachtagung des VDSI-Arbeitsgruppe "Hochschulen und wiss. Einrichtungen" im Mai 2000 gründlich überarbeitet und HIS als Beitrag zur Verfügung gestellt.
Der Beitrag greift das aus anderen Beiträgen von Dr. R. Crusius bekannte Plädoyer für weniger Regulierung und mehr Management von Arbeitssicherheit und Umweltschutz auf und verknüpft es mit einem veränderten Berufsverständnis und Berufsbild der "Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Seine zentralen Thesen bzw. Forderungen sind:
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und seine nachgeordneten Regelwerke sind dahingehend zu ändern, dass die Position der "Fachkraft für Arbeitssicherheit" zwar auch weiterhin primär auf Beratung und Hilfestellung fixiert bleibt, aber nicht ausschließlich für "die Leitung", sondern auch für alle jeweils Verantwortlichen.
Die Frage Stab- oder Linienfunktion bleibt offen, entsprechend der Vorgabe des Arbeitsschutzgesetzes, Art und Weise, wie der jeweilige Verantwortliche bei sich Arbeitssicherheit organisiert, ihm zu überlassen.
Das vor allem interessenverbandliche Diktum der "Generalistenfunktion" ist sowohl verbandspolitisch als auch juristisch (Arbeitssicherheitsgesetz) aufzubrechen, damit Spezialisierungen angeboten werden, um veränderten Funktionen gerecht werden zu können.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist "höher zu fixieren" und damit der organisatorische, arbeits- und tarifrechtliche Status der Fachkraft aufzuwerten.
Der lesenswerte Beitrag von Herrn Dr. Crusius ist als Printfassung bei HIS
oder als Download im Internet als pdf-Version
zu beziehen:
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