Voraussetzungen
Verschlüsselte Datenübertragung zwischen den Netzen (Mail)
Satzungsänderung der Hochschule
Notes:
- Verwaltungsnetz ist pysikalisch getrennt vom Hochschulnetz
Verschlüsselte Datenübertragung:
- Kommunikation zwischen den Netzen über verschlüsselte Datenübertragung mit Mail
- Aktualisierung der Datenbestände über automatische Programmabläufe auf beiden Seiten
Verschlüsselte Anmeldung:
- Anmeldeverfahren über SSL-Technik mögliche
- Verschlüsselte Datenübertragung und Verifikationsnummer
Satzungsänderung zum §7 der allgemeinen Prüfungsordnung der FH München vom 17. Mai 2001
'Die Anmeldung zur Prüfung ist auf elektronischem Wege (online) durchzuführen, soweit dies aus technischen oder anderen Gründen die der Student nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist, hat die Anmeldung schriftlich zu erfolgen.
Sie hat innerhalb der vom Prüfungsausschuß festgelegten Frist zu erfolgen. Diese ist spätestens 14 Tage nach Vorlesungsbeginn an den hochschulüblichen Anschlagtafeln und/ oder auf elektronische Weise bekannt zu machen.
Abweichend hiervon gilt für Fächer des Fachbereiches Allgemeinwissenschaften die Einschreibung in das entsprechende Fach als Prüfungsanmeldung.'