Verification of Payee (VoP)
Die Europäische Union hat mit der Verordnung 2024/886 Verification of Payee (VoP) ein Verfahren auf den Weg gebracht, welches die Handhabung Ihrer Konten und Ihren Zahlungsverkehr beeinflussen wird. Bei jeder Art von Zahlungsverkehr wird zukünftig durch das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers überprüft, ob die Angabe im Feld "Kontoinhaber" tatsächlich mit dem Inhaber und den ggf. hinterlegten Aliasen des Kontos beim Finanzinstitut übereinstimmt. Diese Regel tritt ab dem 05.10.2025 in Kraft.
Probleme, die mit Inkrafttreten des VoP auftreten, sind in der Regel nicht in der HIS-Software verortet, sondern auf Seiten der Finanzinstitute und damit beim Zahlungsempfänger.
Mehr Informationen zum VoP finden beispielsweise auf der Seite der DATEV eG.
Was bedeutet VoP für Ihre Hochschule?
Mit Inkrafttreten des Verification of Payee (VoP), können folgende Herausforderungen auftreten, die Einfluss auf den Zahlungsverkehr haben:
- Bei ungenauen Angaben zum Kontoinhaber werden zukünftig Zahlungen mit dieser Bankverbindung vom Ziel-Finanzinstitut abgelehnt. Auch Zahlungen von bisher funktionierenden Daueraufträgen sind betroffen.
- Eine Rückzahlung an das ursprüngliche Finanzinstitut kann abgelehnt werden, da die angegebene Person vielleicht nicht ein Kontoinhaber oder ein gültiger Alias für einen Kontoinhaber ist.
- Die Bezeichnung für Konten Ihrer Hochschule oder zusätzlich eingerichteter Aliasse für die Bezeichnungen muss aussagekräftig und Ihren Zahlungspartnern bekannt sein.
Wir empfehlen daher:
- zu überprüfen, ob die eingerichteten Aliasse in einer entsprechenden Vielfalt und Aussagekraft vorhanden sind.
- zu überprüfen, ob die in Ihren HIS-Systemen hinterlegten Informationen zu Kontoinhaber und Bankverbindung aktuell und aussagekräftig sind, da Zahlungen abgelehnt werden können, wenn die Angaben zum Kontoinhaber ungenau sind.
Hinweis:
Gegebenenfalls auftretende Ablehnungen von Zahlungen sind nicht auf Fehler in Ihren HIS-Systemen zurückzuführen. Grund hierfür sind fehlerhafte Angaben in den Konteninformationen. Wir bitten Sie deshalb, bei Auftreten der genannten Fälle direkt auf die Zahlungsempfänger zuzugehen und die Angaben zum Kontoinhaber zu überprüfen.
Weitere Informationen
Auch wenn HIS-Software nicht direkt von den Änderungen durch das VoP betroffen ist, möchten wir Ihnen das Arbeiten unter den neuen Voraussetzungen bestmöglich erleichtern. So wird zurzeit der zahlungsrelevante Funktionsumfang des Hochschul-ERP erweitert.
Mehr Informationen zum VoP und HIS-Software finden Sie im HIS-Wiki:
Wenn Sie weitergehende Fragen zum Thema haben, kontaktieren Sie uns bitte – wir helfen gern weiter.