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Das Studenten-Meldeverfahren (SMV)

HIS-Software unterstützt die elektronische Übermittlung von Krankenkassendaten im Rahmen des Studenten-Meldeverfahrens (SMV).

HIS-Software ermöglicht Umsetzung des Studenten-Meldeverfahrens

Das Studenten-Meldeverfahren (SMV) der gesetzlichen Krankenversicherungen schreibt eine elektronische Übermittlung der relevanten Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen vor. Seit 2022 findet der Datentransfer in beide Richtungen ausschließlich elektronisch statt. Zur Teilnahme am SMV ist eine Installation der Software dakota erforderlich. Die Software und die entsprechenden Lizenzen stellen wir Ihnen zur Verfügung. Die Nutzung ist über die Überlassungsentgelte für HISinOne bzw. SOS-GX bereits abgedeckt.


Das Studenten-Meldeverfahren

Seit 01.01.2022 muss laut § 199a SGB V der Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden. Dieses elektronische Verfahren löst das bisherige Papierverfahren ab. Innerhalb des Studenten-Meldeverfahrens (SMV) werden meldepflichtige Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausgetauscht: Krankenkassen melden beispielsweise den Versicherungsstatus, Krankenkassenwechsel und Informationen zu ausstehenden Beiträgen. Die Hochschulen senden Informationen zu Beginn und Ende des Studiums der versicherten Studierenden.
mehr zum Studenten-Meldeverfahren der GKV

Das SMV ist angelehnt an das bereits etablierte Arbeitgeberverfahren: Über einen GKV-Server werden xml-Dokumente an die Hochschulen bzw. Krankenkassen geschickt. Die Kommunikation zwischen der HIS-Software und dem Kommunikationsserver der Krankenkassen erfolgt über die Software dakota (Datenaustausch und Kommunikationen auf der Basis Technischer Anlagen). Dakota ist ein Programm der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) zum gesicherten Übertragen von Sozialversicherungsmeldungen. Die Software und die entsprechenden Lizenzen erhalten Mitglieder ab sofort bequem über die HIS eG.


Relevante Inhalte des SMV

Meldepflichten der Krankenkassen

  • M10: Versicherungsstatus (pflichtig oder befreit)
  • M11: Beginn Versicherung nach Krankenkassenwechsel
  • M12: Verzug Zahlung der Beiträge
  • M13: Begleichung rückständiger Beiträge

Meldepflichten der Hochschulen

  • M20: Beginn des Studiums mit Semesterstart und Tag der Einschreibung
  • M30: Ende des Studiums mit Semesterende und Tag der Exmatrikulation/Beendigung

Neue SMV-Schnittstelle erfordert ein Software-Update

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz treten Änderungen im §199a SGB V in Kraft, welcher die gesetzliche Grundlage für das Studenten-Meldeverfahren (SMV) darstellt.

So ist es zukünftig ist es nicht mehr notwendig, dass Hochschulen Informationen über das Geschlecht der Studierenden an die Krankenkassen melden. Die Änderungen schaffen zudem einen rechtlichen Rahmen für die Übermittlung der Anschrift der Studierenden sowie für die Übermittlung des Datums der Exmatrikulation, sofern dieses vor dem Semesterende liegt.

Die Änderungen treten ab dem 01.07.2023 durch die angepassten „Gemeinsamen Grundsätze“ in Kraft. Mehr Informationen finden Sie unter:
https://www.gkv-datenaustausch.de/studenten_meldeverfahren/studenten_meldeverfahren.jsp

Als Resultat der Änderungen wurde die neue Schnittstellenversion 2.0 für das SMV entwickelt.

Ab dem 01.07.2023 liefern die Krankenkassen ihre Meldungen in Version 2.0 an die Hochschulen. Spätestens ab dem 01.12.2023 müssen auch die Hochschulen ihre Meldungen in Version 2.0 an die Krankenkassen liefern. Nach Ablauf dieser Übergangszeit werden Datenlieferungen auf Basis der alten Version von den Annahmestellen der Krankenkassen abgewiesen.

Die neue Schnittstelle und HIS-Software

Mit dem Release 2022.12 unterstützt HIS-Software (HIinOne-STU und SOS-GX) den Im- und Export der Meldungen in der neuen Schnittstellenversion 2.0. Mit einer älteren Softwareversion können keine Meldungen der Krankenkassen in Version 2.0 importiert werden.

Hochschulen, die am SMV teilnehmen, müssen daher spätestens bis zum 01.07.2023 ihre HIS-Software auf das Release 2022.12 oder 2023.06 aktualisieren und produktiv einsetzen. Die Änderungen am SMV werden nicht als Hotfix für 2022.06 oder älter ausgeliefert.


Leitfäden im HIS-Wiki

Fortlaufend aktualiserte Leitfäden zur SMV-Umsetzung mit HISinOne bzw. SOS-GX finden Sie im HIS-Wiki unter folgenden Links:

HISinOne:  https://wiki.his.de/mediawiki/index.php/Leitfaden_SMV-HISinOne

SOS-GX: https://wiki.his.de/mediawiki/index.php/Leitfaden_SMV-GX


So kontaktieren Sie uns
Account-Management
accountmanagement@his.de
Bild der Mitarbeitenden des HIS Account Managements

Weitere Informationen

Diese Seite und die enthaltenen Informationen zum Studentischen Meldeverfahren SMV werden regelmäßig aktualisiert.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, kontaktieren Sie uns bitte – wir helfen gern weiter.

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