Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen der HIS Hochschul-Informations-System eG
§ 1: Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für die Teilnahme an allen von der HIS eG angebotenen Veranstaltungen (insbesondere Nutzertagungen, Schulungen sowie Online-Veranstaltungen u.ä.) unabhängig von dem Ort und der Art und Weise der Leistungserbringung nach Maßgabe des zwischen der HIS eG und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden.
§ 2: Angebot - Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt über ein Online-Formular der HIS eG auf der Seite www.his.de.
(2) Durch das Absenden der eingegebenen Daten und anschließender Bestätigung dieser Daten wird ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die gewählte Veranstaltung abgegeben (Anmeldung). Der Auftraggeber / die teilnehmende Person (sofern bereits benannt) erhält eine Mitteilung über den Eingang der Anmeldung. Anschließend wird der teilnehmenden Person eine Nachricht übermittelt, ob die Anmeldung zunächst nur auf einer Warteliste berücksichtigt werden kann. Diese Nachricht stellt noch keine Angebotsannahme (Vertragsschluss) dar.
(3) Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer separaten Buchungsbestätigung durch die HIS eG zustande. Diese Bestätigung durch die HIS eG erfolgt in der Regel drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung.
§ 3: Entgelt, Zahlungsbedingungen, Leistungen, Aufzeichnungen
(1) Die bei den Veranstaltungsankündigungen aufgeführten Teilnahmeentgelte (Veranstaltungsgebühr) und den in diesen AGB benannten Beträge verstehen sich stets als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Person und Veranstaltung. Entgelte für Vor-Ort-Schulungen bei dem Auftraggeber werden im Einzelfall gesondert vereinbart.
(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen (Fälligkeit). Der Auftraggeber kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug.
(3) In dem Teilnahmeentgelt sind folgende Leistungen enthalten: Vermittlung der ausgewiesenen Inhalte, ggf. begleitende Arbeitsunterlagen, Teilnahmebescheinigung (bei Nutzertagungen und Online-Veranstaltungen auf Anfrage) sowie Pausengetränke bei Präsenzveranstaltungen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsinhalte oder -module berechtigt nach § 615 BGB nicht zu einer Kürzung des Teilnahmeentgeltes.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden alle Leistungen, um die Interaktion der Teilnehmenden zu gewährleisten, live erbracht. Eine Aufzeichnung jeglicher Art und Weise (insbesondere in Audio, Video oder durch Screenshots) durch den Auftraggeber oder die teilnehmende Person ist untersagt und kann zum Ausschluss von der Teilnahme nach § 12 führen.
(5) Die HIS eG ist unter Beachtung der Regelungen des Datenschutzes berechtigt, Veranstaltungen und deren Teile aufzuzeichnen und diese dem Auftraggeber und / oder den teilnehmenden Personen zugänglich zu machen sowie zu Vertriebs- und Marketingzwecken umfassend und unbeschränkt zu verwenden. Aufzeichnungen und deren Zweck werden vor dem Beginn der Aufzeichnung den teilnehmenden Personen bekanntgemacht. Die HIS eG ist berechtigt, einen Zugriff auf diese Aufzeichnungen anderen Auftraggebern gegen Gebühr zu gestatten. Eine Übertragung von anderen als eines einfachen Nutzungsrechts ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
§ 4: Vertragsdauer - Kündigung
(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus den zwischen der HIS eG und den jeweiligen Auftraggebern geschlossenen Verträgen.
(2) Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich.
§ 5: Online-Veranstaltungen
(1) Die an der Online-Veranstaltung teilnehmende Person hat sich eindeutig mit ihrem Klarnamen (Vorname, Nachname, Benennung des Auftraggebers) in die zur Verfügung gestellten Systeme (insbesondere bei Eintritt in den virtuellen Veranstaltungsraum) erkenntlich zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die teilnehmende Person entsprechend anzuweisen. Kann der Name nicht eindeutig zugewiesen oder erkannt werden, ist eine Teilnahme nicht möglich. Erstattungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass der HIS eG kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
(2) Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist nur für die im Voraus benannten Teilnehmenden entsprechend Absatz 1 gestattet. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten persönlichen Zugangsdaten, jedwede anderweitige Überlassung von Zugangsdaten oder Gestattung einer vertragswidrigen Teilnahme Dritter ist untersagt und kann zum Ausschluss von der Teilnahme nach § 12 führen.
(3) Für die Teilnahme an einer Online-Veranstaltung ist eine Internetverbindung, ein Endgerät samt entsprechenden gängigen Webbrowser oder ggf. weiterer Software (jeweils dem Stand der Technik entsprechend) erforderlich. Die genauen technischen Anforderungen zur Teilnahme kann die teilnehmende Person der Veranstaltungsbeschreibung entnehmen oder werden vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail übermittelt. Der Auftraggeber ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Sofern er die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt oder es während der Online-Veranstaltung zu technischen Störungen kommt, die von dem Auftraggeber oder der teilnehmenden Person zu vertreten sind, entbindet dies nicht von einer etwaigen Zahlungspflicht.
§ 6: Pflichten der Teilnehmenden, Werbemaßnahmen
(1) Die teilnehmende Person ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten, an den vertragsgegenständlichen Veranstaltungen teilzunehmen, Anweisungen der Dozierenden sowie der Beauftragten der HIS eG und ihrer Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen könnte.
(2) Die durch die HIS eG zur Verfügung gestellten Zugänge, Zugriffe und Rollen/Rechte auf für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Einrichtungen (z.B. virtuelle Maschinen) dürfen nur zum Zwecke der Teilnahme und Durchführung der Veranstaltung verwendet werden. Jegliche anderweitige Verwendung und Missbrauch und kann zum Ausschluss von der Teilnahme nach § 12 führen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der HIS eG bleiben ausdrücklich unberührt. Bei strafbarem Verhalten werden die Erkenntnisse der zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
(3) Werbemaßnahmen Dritter oder der Teilnehmenden jedweder Art und Weise sind auf den Veranstaltungen grundsätzlich untersagt.
§ 7: Haftung für Schäden
(1) Die Haftung der HIS eG für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Teilnehmenden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die HIS eG für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der HIS eG.
§ 8: Rücktritt der Auftraggeber - Stornierung
(1) Anmeldungen können durch den Auftraggeber gemäß den nachfolgend aufgeführten Fristen storniert werden (Rücktritt vom Vertrag).
(2) Gem. § 187 Abs. 1 BGB wird der Tag der Veranstaltung bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. Maßgeblich ist jeweils der Zugang der Mitteilung bei der HIS eG. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass der HIS eG kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
§ 9: Rücktritt der HIS eG
Die HIS eG ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
a) für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder
b) die Veranstaltung aus nicht von der HIS eG zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
In den vorstehenden Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmenden und dem Auftraggeber nicht zu.
§ 10: Datenschutz
(1) Für alle in § 1 bezeichneten Veranstaltungen gelten die unter www.his.de/datenschutz ersichtlichen Datenschutzhinweise und -regelungen.
(2) Die Daten der Teilnehmenden werden entsprechend den Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetzte nur zum Zwecke der Vertragserfüllung und auf Grund gesetzlicher Vorgaben unter Wahrung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
§ 11: Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte verbleiben bei der HIS eG.
(2) Diese Unterlagen dürfen ausschließlich durch Teilnehmende an der Veranstaltung sowie innerhalb der juristischen Person, für die diese an der Veranstaltung teilgenommen haben, zu Informations-, Qualifizierungs- und Fortbildungszwecken verwendet und zu diesem Zweck in unveränderter und vollständiger Form vervielfältigt und innerhalb der juristischen Person weitergegeben werden.
(3) Gleiches gilt für Teilnehmende und für juristische Personen, für die diese an der Veranstaltung teilgenommen haben, die in einem Verbund zusammengeschlossen sind und deren koordinierende juristische Person sich zugleich mit der HIS eG in einem entsprechenden Rahmenvertragsverhältnis befindet. In diesem Fall dürfen die zur Verfügung gestellten Unterlagen innerhalb dieses Zusammenschlusses unter Wahrung der Regelungen der Absätze 1 und 2 entsprechend weitergegeben werden.
(4) Insbesondere ist jede – auch auszugsweise – Weitergabe an Adressaten außerhalb des in den Absätzen 2 und 3 genannten Empfängerkreises, dem dieses Dokument seitens der HIS eG zur Verfügung gestellt wurde und jede Veröffentlichung außerhalb dieses Empfängerkreises, insbesondere im Internet, ohne explizite Zustimmung der HIS eG ausdrücklich untersagt.
§ 12: Ausschluss von der Teilnahme
Die HIS eG ist berechtigt, eine an der Veranstaltung teilnehmende Person in besonderen Fällen, insbesondere bei Störung der Veranstaltung, unrechtmäßiger Aufzeichnung der Veranstaltung, Weitergabe von Zugangsdaten oder Gestattung der Teilnahme Dritter (§ 5), von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Teilnahmeentgelte (Veranstaltungsgebühr) sind in diesem Fall in vollem Umfang zur Zahlung fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche der HIS eG bleiben ausdrücklich unberührt
§ 13: Schlussbestimmungen
(1) Soweit nichts anderes vereinbart, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Hannover. Die gesetzlichen Regeln über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 ein anderes ergibt.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Sitz der HIS eG in Hannover zuständige Gericht.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber der HIS eG oder einem Dritten abzugeben haben, bedürfen zumindest der Textform, wenn keine andere Form vorgeschrieben oder vereinbart ist.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des geschlossenen Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrages die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrages.